Sicherungsmaßnahme

PI-Transporte GmbH vertr. d. d. GF

Lehrte

Das Amtsgericht Gifhorn hat zur PI-Transporte GmbH vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2026, Aktenzeichen 35 IN 62/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 62/26
Registerbezug
Lüneburg, HRB 212135
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Henning Kölsch
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

35 IN 62/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PI-Transporte GmbH vertr. d. d. GF, Schillerstraße 3, 31275 Lehrte (AG Lüneburg, HRB 212135), vertr. d.: Polat Ipek, Etage 3 re, Lortzingstraße 2, 13355 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2026 um 14:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Kölsch, Reimer Rechtsanwälte, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 69509970, Fax: 0531 69509979 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 11.03.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme