Sicherungsmaßnahme

Phoenix Immobilien UG (haftungsbeschränkt )

Hagen

Das Amtsgericht Hagen hat zur Phoenix Immobilien UG (haftungsbeschränkt ) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.05.2023, Aktenzeichen 103 IN 120/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 120/22
Registerbezug
Hagen, HRB 10769
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.05.2023
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thorsten Klepper
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken und Gebäuden sowie deren Vermietung und Verpachtung.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 120/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10769 eingetragenen Phoenix Immobilien UG (haftungsbeschränkt ), Gaußstr. 8, 58119 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonn Dosse,

Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken und Gebäuden sowie deren Vermietung und Verpachtung.

ist am 22.05.2023, um 16:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Grünstr. 16, 58095 Hagen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

103 IN 120/22
Amtsgericht Hagen, 22.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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