Sicherungsmaßnahme
Pflegezentrum RÜTHEN GmbH
Bornheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur Pflegezentrum RÜTHEN GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2020, Aktenzeichen 97 IN 136/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 136/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB HRB 17601
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 136/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17601 eingetragenen
Pflegezentrum RÜTHEN GmbH, Rheindorfer-Burgweg 39, 53332 Bornheim, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Wittmann, Rheindorfer Burgweg
39, 53332 Bornheim Geschäftszweig: Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung
udn Versorgung betreuungs- und pflegebedürtiger Menschen etc.
ist am 08.12.2020, um 15:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Niering, Hinter Hoben
149, 53129 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 136/20
Amtsgericht Bonn, 08.12.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17601 eingetragenen
Pflegezentrum RÜTHEN GmbH, Rheindorfer-Burgweg 39, 53332 Bornheim, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Wittmann, Rheindorfer Burgweg
39, 53332 Bornheim Geschäftszweig: Betrieb von Einrichtungen zur Unterbringung
udn Versorgung betreuungs- und pflegebedürtiger Menschen etc.
ist am 08.12.2020, um 15:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Niering, Hinter Hoben
149, 53129 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 136/20
Amtsgericht Bonn, 08.12.2020