Sicherungsmaßnahme

Pflegeteam Diana UG (haftungsbeschränkt)

Baesweiler

Das Amtsgericht Aachen hat zur Pflegeteam Diana UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 91 IN 216/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 216/25
Registerbezug
Aachen, HRB 22628
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.10.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Dirk Wegener
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
2.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Alten- und Krankenpflege. Die Gesellschaft ist zu allen Tätigkeiten und Maßnahmen berechtigt, die den vorgenannten Gesellschaftszweck fördern. Sie ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 216/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22628 eingetragenen Pflegeteam Diana UG (haftungsbeschränkt), Easingtonstraße 2, 52499 Baesweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Diana Sibylle Gleie,

Geschäftszweig: Alten- und Krankenpflege

ist am 02.10.2025, um 10:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 216/25
Amtsgericht Aachen, 02.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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