Forderungsprüfung
Pflegedienst Ursula Remmers GmbH
Bad Harzburg
Das Amtsgericht Goslar hat zur Pflegedienst Ursula Remmers GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 33 IN 55/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 55/23
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 205835
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
33 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Ursula Remmers GmbH, Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 205835), vertr. d.: Ursula Remmers, Papenbergstr. 10, 38667 Bad Harzburg, (ehem. Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 14.08.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 14.08.2026