Sicherungsmaßnahme
Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH
Viersen
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2024, Aktenzeichen 500 IN 132/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 132/24
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15316
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 132/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15316 eingetragenen Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH, Lötscher Weg 69, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Wilhelm Rau, Alst 93 b, 41379 Brüggen
Geschäftszweig: die Erbringung von Pflegedienstleistungen nach SGB XI
ist am 20.11.2024, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 132/24
Amtsgericht Krefeld, 20.11.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15316 eingetragenen Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH, Lötscher Weg 69, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Wilhelm Rau, Alst 93 b, 41379 Brüggen
Geschäftszweig: die Erbringung von Pflegedienstleistungen nach SGB XI
ist am 20.11.2024, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 132/24
Amtsgericht Krefeld, 20.11.2024