Forderungsprüfung
Pfälzer-Bau GmbH
Worms
Das Amtsgericht Worms hat zur Pfälzer-Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 17 IN 107/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 17 IN 107/25
- Registerbezug
- Mainz, HRB 49351
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung von Betonglättungsarbeiten, Estrich- und Bodenverlegearbeiten, Eisenflechter-, Bau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten -soweit nicht genehmigungspflichtig- sowie Betonbohrer- und Sandstrahlarbeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
17 IN 107/25
15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pfälzer-Bau GmbH, Viehweg 3, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49351),
vertreten durch:
Haci Bayram Üstün, als GF der Pfälzer-Bau GmbH, Viehweg 3, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 17.12.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 15.10.2026
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
17 IN 107/25
15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pfälzer-Bau GmbH, Viehweg 3, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 49351),
vertreten durch:
Haci Bayram Üstün, als GF der Pfälzer-Bau GmbH, Viehweg 3, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Donnerstag, den 17.12.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 15.10.2026
- Insolvenzgericht -