Forderungsprüfung

Peuler GmbH

Menden

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Peuler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 52 IN 3/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 3/24
Registerbezug
Arnsberg, HRB 12340
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 3/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12340 eingetragenen Peuler GmbH, Fröndenberger Straße 164, 58708 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peuler, Hermannstraße 34, 58638 Iserlohn

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
52 IN 3/24
Amtsgericht Arnsberg, 09.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens