Forderungsprüfung
petitcode GmbH
Königswinter
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur petitcode GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2025, Aktenzeichen 36p IN 1989/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36p IN 1989/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 171397
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer internationalen Agentur im Bereich Internet und Medien zur Beratung bei und Entwicklung von technischen und nichttechnischen Projekten für Geschäftskunden.
Veröffentlichungstext
36p IN 1989/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
petitcode GmbH, Lauterbachstraße 38, 53639 Königswinter, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Melz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 171397
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
petitcode GmbH, Lauterbachstraße 38, 53639 Königswinter, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Melz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 171397
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.08.2025