Sicherungsmaßnahme
Peter Dammer GmbH & Co. KG
Nettetal
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Peter Dammer GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2025, Aktenzeichen 500 IN 331/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 331/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 4340
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.10.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gregor Bräuer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 331/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 4340 eingetragenen Peter Dammer GmbH & Co. KG, Industriestr. 3, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 8046 eingetragene Dammer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Industriestr. 3, 41334 Nettetal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hans-Willi Dicks, Ritzbruch 29 , 41334 Nettetal, und Herrn Peter Wolf Dammer, Sassenfelder Kirchweg 87 , 41334 Nettetal,
ist am 15.10.2025, um 14:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 331/25
Amtsgericht Krefeld, 15.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 4340 eingetragenen Peter Dammer GmbH & Co. KG, Industriestr. 3, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 8046 eingetragene Dammer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Industriestr. 3, 41334 Nettetal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hans-Willi Dicks, Ritzbruch 29 , 41334 Nettetal, und Herrn Peter Wolf Dammer, Sassenfelder Kirchweg 87 , 41334 Nettetal,
ist am 15.10.2025, um 14:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 331/25
Amtsgericht Krefeld, 15.10.2025