Forderungsprüfung
Personaldienstleistung Bischoff GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Personaldienstleistung Bischoff GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.10.2026, Aktenzeichen 401 IN 2289/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2289/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 14263
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 18.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2289/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Alte Buchheimer Straße 9 a, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 14263
vertreten durch den Liquidator Horst Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 401 IN 2289/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personaldienstleistung Bischoff GmbH, Alte Buchheimer Straße 9 a, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 14263
vertreten durch den Liquidator Horst Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.