Forderungsprüfung
Performance Logistics GmbH
Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Performance Logistics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen IN 229/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 229/23
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 15833
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 229/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Performance Logistics GmbH, Dr.-Georg-Teichtweier-Straße 5, 97076 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Witkowski Krzysztof
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15833
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 10.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Performance Logistics GmbH, Dr.-Georg-Teichtweier-Straße 5, 97076 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Witkowski Krzysztof
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15833
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 10.04.2026