Forderungsprüfung
pepper motion GmbH
85095 Denkendorf
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur pepper motion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen IN 65/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 65/24
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 9172
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 65/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pepper motion GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Hager Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Desch Wolfram
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 108 - 136 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pepper motion GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Alemannenstraße 14, 85095 Denkendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Hager Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Desch Wolfram
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 108 - 136 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.09.2026