Forderungsprüfung

Pepe Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Pepe Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 67g IN 188/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 188/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 176612
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
20.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gerüstbau, Baudienstleistungen sowie Tiefbau, Asphaltierung (ohne Straßenbau), Trockenbau, WDVS Klinker + Riemchen Außenfassade, Abbrucharbeiten, Bodenlegerarbeiten sowie Garten- und Landschaftsbau (Gala Bau) mit Pflasterarbeiten nebst aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 188/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176612 eingetragenen Pepe Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt), Pogwischrund 4 c, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Manfred Peplow,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 188/25
Amtsgericht Hamburg, 19.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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