Sicherungsmaßnahme
Peckwater Brands DE BidCo UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Peckwater Brands DE BidCo UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 67g IN 396/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 396/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 177503
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sven-Holger Undritz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 396/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177503 eingetragenen Peckwater Brands DE BidCo UG (haftungsbeschränkt), Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und das Halten und Verwalten von sonstigenVermögensgegenständen.
ist am 15.12.2025, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 396/25
Amtsgericht Hamburg, 15.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177503 eingetragenen Peckwater Brands DE BidCo UG (haftungsbeschränkt), Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und das Halten und Verwalten von sonstigenVermögensgegenständen.
ist am 15.12.2025, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 396/25
Amtsgericht Hamburg, 15.12.2025