Insolvenzbekanntmachung
PCM Energy GmbH
Großröhrsdorf
Das Amtsgericht Dresden hat zur PCM Energy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 560 IN 854/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 560 IN 854/24
- Registerbezug
- Dresden, HRB 37250
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 854/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCM Energy GmbH, Gewerbering Nord 28, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 37250
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Otto Gäbelein
ergeht am 22.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.11.2026
10:10 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf und die Abtretung der GmbH Geschäftsanteile der Schuldnerin an der Swilar eetec GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.000,00 EUR.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 19.10.2026, eingegangen am 21.10.2026, beantragte der Insolvenzverwalter RA Dr. Christian Heintze die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.
Aktenzeichen: 560 IN 854/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCM Energy GmbH, Gewerbering Nord 28, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 37250
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Otto Gäbelein
ergeht am 22.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.11.2026
10:10 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf und die Abtretung der GmbH Geschäftsanteile der Schuldnerin an der Swilar eetec GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.000,00 EUR.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 19.10.2026, eingegangen am 21.10.2026, beantragte der Insolvenzverwalter RA Dr. Christian Heintze die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.