Forderungsprüfung

PB Flachdachbau GmbH

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur PB Flachdachbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.11.2021, Aktenzeichen 549 IN 1248/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
549 IN 1248/21
Registerbezug
Dresden, HRB 15234
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
16.11.2021
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 533/549 IN 1248/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PB Flachdachbau GmbH, Bürgerstraße 25, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15234
vertreten durch den Geschäftsführer Petr Bednár

- wurde am 15.11.2021 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Katrin Hahn, Schloßpark 28, 01796 PirnaTelefax: 03501 7994 201 Telefon geschäftlich: 03501 7994 200 Email geschäftlich: info-pi@insares.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 27.12.2021 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 07.02.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Sicherungsmaßnahme