Insolvenzbekanntmachung
Paul Herm. Seckendorf GmbH
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Paul Herm. Seckendorf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 654 IN 34/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 34/26
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 27195
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
654 IN 34/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul Herm. Seckendorf GmbH, Kirchfeld 4, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Seckendorf Markus
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 27195
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin zur Zahlung von 15.000,00 € an die Masse zur Abgeltung der offenen Stammeinlageverpflichtung (§ 19 GmbHG) sowie etwaiger Haftungsansprüche nach § 15b InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung kann von den Insolvenzgläubigern auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul Herm. Seckendorf GmbH, Kirchfeld 4, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Seckendorf Markus
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 27195
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin zur Zahlung von 15.000,00 € an die Masse zur Abgeltung der offenen Stammeinlageverpflichtung (§ 19 GmbHG) sowie etwaiger Haftungsansprüche nach § 15b InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung kann von den Insolvenzgläubigern auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026