Forderungsprüfung
Paterek Services GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Paterek Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2022, Aktenzeichen 14 IN 183/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 14 IN 183/18
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 14837
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.09.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
14 IN 183/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paterek Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Paterek Aleksander, Donaustaufer Straße 86, 93059 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Exner Erhard, Fröhliche-Türken-Straße 8, 93047 Regensburg, Gz.: 235/18 ex/ip
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.09.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paterek Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Paterek Aleksander, Donaustaufer Straße 86, 93059 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Exner Erhard, Fröhliche-Türken-Straße 8, 93047 Regensburg, Gz.: 235/18 ex/ip
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.09.2022