Sicherungsmaßnahme
Pascheit GmbH
Erkrath
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Pascheit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 504 IN 290/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 290/24
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 24389
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Nikolaos Antoniadis
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 290/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24389 eingetragenen Pascheit GmbH, Heinrich-von-Kleist-Str. 6, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Michael Pascheit, Heinrich-von-Kleist-Str. 6, 40699 Erkrath
ist am 23.12.2025, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 290/24
Amtsgericht Wuppertal, 23.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24389 eingetragenen Pascheit GmbH, Heinrich-von-Kleist-Str. 6, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Michael Pascheit, Heinrich-von-Kleist-Str. 6, 40699 Erkrath
ist am 23.12.2025, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 290/24
Amtsgericht Wuppertal, 23.12.2025