Forderungsprüfung
PARTY MARTY GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur PARTY MARTY GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.01.2026, Aktenzeichen IN 184/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 184/24
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 28356
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 184/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PARTY MARTY GmbH, Sigmundstraße 110, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Markert Martin Raimund
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 28356
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.01.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PARTY MARTY GmbH, Sigmundstraße 110, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Markert Martin Raimund
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 28356
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.01.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.12.2025