Sicherungsmaßnahme

Parkett und Bodenbeläge Wechtenbruch UG (haftungsbeschränkt)

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Parkett und Bodenbeläge Wechtenbruch UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen 160 IN 14/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 14/26
Registerbezug
Essen, HRB 22277
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.02.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Stefan Denkhaus

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 14/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22277 eingetragenen Parkett und Bodenbeläge Wechtenbruch UG (haftungsbeschränkt), Hellweg 152, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Wechtenbruch, Hellweg 152, 45279 Essen

Geschäftszweig: Das Verlegen von Parkett und Bodenbelägen aller Art.

ist am 26.02.2026, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

160 IN 14/26
Amtsgericht Essen, 26.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme