Abweisung mangels Masse

Pardic GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Pardic GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 19.12.2025, Aktenzeichen 67g IN 345/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 345/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 188583
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
19.12.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Softwareentwicklung, IT-Handel, Handel mit medizinischen und pharmazeutischen Produkten.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 345/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 188583 eingetragenen Pardic GmbH, Müssenredder 89, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Masoud Anbarani Sayyah

Geschäftszweig: Die Softwareentwicklung, IT -Handel, Handel mit medizinischen und pharmazeutischen Produkten.

ist der am 30.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 28.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden.

67g IN 345/25
Amtsgericht Hamburg, 18.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
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