Sicherungsmaßnahme

PARAGON Systemhaus GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur PARAGON Systemhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2021, Aktenzeichen 70h IN 37/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/21
Registerbezug
Köln, HRB HRB 51383
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.04.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Amelung
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung und Umsetzung von IT Dienstleistungen sowie die Entwicklung von innovativen Softwareprodukten. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens der An- und Verkauf von Hard- und Software, ferner die Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Beteiligung an Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON
Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich
vertreten durch Herrn Michael Kraus, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln

ist am 06.04.2021, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung,
Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 06.04.2021

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten