Forderungsprüfung
Pantharia e.V.
Hammelburg
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Pantharia e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2023, Aktenzeichen IN 211/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 211/21
- Registerbezug
- Schweinfurt, VR 200728
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.09.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 211/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pantharia e.V., Ottenberg 13, 97762 Hammelburg, vertreten durch die Vorstände Adrio Helmuth, Adrio Ramon und Rusyayeva Kateryna
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: VR 200728
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB
1. Die Prüfung der bis 25.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 04.09.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pantharia e.V., Ottenberg 13, 97762 Hammelburg, vertreten durch die Vorstände Adrio Helmuth, Adrio Ramon und Rusyayeva Kateryna
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: VR 200728
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB
1. Die Prüfung der bis 25.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 04.09.2023