Sicherungsmaßnahme
Pallat Service & Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt)
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Pallat Service & Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.09.2023, Aktenzeichen 258 IN 80/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 80/23
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 24116
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.09.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Benjamin Thier
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 80/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24116 eingetragenen Pallat Service & Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt), Altenderner Str. 32, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Pallat, Altenderner Str. 32, 44329 Dortmund
Geschäftszweig: Service Dienstleistungen, Handel und Vertrieb im Bereich Grundversorgung, pp
ist am 20.09.2023, um 10:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 80/23
Amtsgericht Dortmund, 20.09.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24116 eingetragenen Pallat Service & Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt), Altenderner Str. 32, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Pallat, Altenderner Str. 32, 44329 Dortmund
Geschäftszweig: Service Dienstleistungen, Handel und Vertrieb im Bereich Grundversorgung, pp
ist am 20.09.2023, um 10:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 80/23
Amtsgericht Dortmund, 20.09.2023