Forderungsprüfung
PAGES Media GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur PAGES Media GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1002/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1002/24
- Registerbezug
- München, HRB 198551
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Film- und Medienproduktionen
Veröffentlichungstext
1501 IN 1002/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PAGES Media GmbH, Stefan-George-Ring 19, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Niedermayr Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PAGES Media GmbH, Stefan-George-Ring 19, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Niedermayr Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.04.2026