Vergütungsfestsetzung
PAD-Datentechnik GmbH
Hessisch Oldendorf
Das Amtsgericht Hameln hat zur PAD-Datentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 36 IN 79/23 -4.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 79/23 -4
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201706
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36 IN 79/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PAD-Datentechnik GmbH, Rüschstraße 5, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 201706), vertr. d.: Klaus Widenka, Senator-Meier-Straße 1, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 23.07.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 23.07.2026