Insolvenzbekanntmachung

P & R Transport-Container GmbH

Grünwald

Das Amtsgericht München hat zur P & R Transport-Container GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2020, Aktenzeichen 1542 IN 1127/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 1127/18
Registerbezug
München, HRB 115130
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
03.12.2020
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1542 IN 1127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Transport-Container GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ebben
Martin, geboren am 17.04.1968, Nördliche Münchener Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 115130
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2020 folgenden
Beschluss

Es wird hiermit feststellend mitgeteilt, daß die durchgeführte Abstimmung in
der mit Beschluß vom 27.08.2020 angeordneten schriftlichen Gläubigerversammlung
folgendes Abstimmungsergebnis erbracht hat:
Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters: 432.960.355,15 €
99,93 %
Neinstimmen: 284.771,27 € 0,07 %
Enthaltungen: 1.297.297,23 €
Ungültige Stimmen: 4.593.749,22 €
Der Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters vom 17.08.2020 über die
Zustimmung zum Vergleich über die Behandlung der wechselseitigen
Insolvenzforderungen, die sog. Intercompany-Forderungen, zwischen den fünf P&
R-Gesellschaften inkl. der P&R AG sowie über die Verteilung der Erlöse, die aus
der Containerverwertung generiert werden, zwischen der P & R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Leasing GmbH, der P & R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R
Transport-Container GmbH ist daher für die hiesige Gesellschaft angenommen
worden.
Bezugnehmend auf den Beschluß vom 27.08.2020 wird auf Folgendes hingewiesen:
Absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger und der
Insolvenzverwalter haben das Recht, binnen zehn Tagen nach öffentlicher
Bekanntmachung nach § 78 I InsO beim AG München Insolvenzgericht schriftlich
den Antrag zu stellen, den Beschluss der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes
gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2020 -

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Verteilungsverzeichnis
  9. Forderungsprüfung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Forderungsprüfung
  12. Forderungsprüfung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Sicherungsmaßnahme