Insolvenzbekanntmachung
P & R Container Leasing GmbH
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur P & R Container Leasing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2020, Aktenzeichen 1542 IN 727/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 727/18
- Registerbezug
- München, HRB 58248
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 727/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München
erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2020 folgenden
Beschluss
Es wird hiermit feststellend mitgeteilt, daß die durchgeführte Abstimmung in
der mit Beschluß vom 27.08.2020 angeordneten schriftlichen Gläubigerversammlung
folgendes Abstimmungsergebnis erbracht hat:
Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters: 107.117.072,02 €
99,77 %
Neinstimmen: 245.575,35 € 0,23 %
Enthaltungen: 254.780,71 €
Ungültige Stimmen: 549.496,45 €
Der Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters vom 17.08.2020 über die
Zustimmung zum Vergleich über die Behandlung der wechselseitigen
Insolvenzforderungen, die sog. Intercompany-Forderungen, zwischen den fünf P&
R-Gesellschaften inkl. der P&R AG sowie über die Verteilung der Erlöse, die aus
der Containerverwertung generiert werden, zwischen der P & R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Leasing GmbH, der P & R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R
Transport-Container GmbH ist daher für die hiesige Gesellschaft angenommen
worden.
Bezugnehmend auf den Beschluß vom 27.08.2020 wird auf Folgendes hingewiesen:
Absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger und der
Insolvenzverwalter haben das Recht, binnen zehn Tagen nach öffentlicher
Bekanntmachung nach § 78 I InsO beim AG München Insolvenzgericht schriftlich
den Antrag zu stellen, den Beschluss der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes
gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2020 -
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 727/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München
erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2020 folgenden
Beschluss
Es wird hiermit feststellend mitgeteilt, daß die durchgeführte Abstimmung in
der mit Beschluß vom 27.08.2020 angeordneten schriftlichen Gläubigerversammlung
folgendes Abstimmungsergebnis erbracht hat:
Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters: 107.117.072,02 €
99,77 %
Neinstimmen: 245.575,35 € 0,23 %
Enthaltungen: 254.780,71 €
Ungültige Stimmen: 549.496,45 €
Der Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters vom 17.08.2020 über die
Zustimmung zum Vergleich über die Behandlung der wechselseitigen
Insolvenzforderungen, die sog. Intercompany-Forderungen, zwischen den fünf P&
R-Gesellschaften inkl. der P&R AG sowie über die Verteilung der Erlöse, die aus
der Containerverwertung generiert werden, zwischen der P & R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Leasing GmbH, der P & R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R
Transport-Container GmbH ist daher für die hiesige Gesellschaft angenommen
worden.
Bezugnehmend auf den Beschluß vom 27.08.2020 wird auf Folgendes hingewiesen:
Absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger und der
Insolvenzverwalter haben das Recht, binnen zehn Tagen nach öffentlicher
Bekanntmachung nach § 78 I InsO beim AG München Insolvenzgericht schriftlich
den Antrag zu stellen, den Beschluss der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes
gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2020 -
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