Aufhebung des Verfahrens
P-Klubprojekt GmbH
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur P-Klubprojekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 61 IN 73/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 73/23
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 32779
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Axel Schwentker
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines Gastronomieobjektes als Disco/Tanzlokal, Bar, Loungecafé, die Eventorganisation und Fremdvermietung des Objektes für Partys und private Feierlichkeiten
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 73/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32779 eingetragenen P-Klubprojekt GmbH, Nohlstraße 68, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Siegfried Beierlein, Tannenbergstr. 37 , 46045 Oberhausen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Hackenberg, Otto-Dibelius-Straße 16, 46045 Oberhausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird heute, am 29.06.2026, um 10:17 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 73/23
Amtsgericht Duisburg, 29.06.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32779 eingetragenen P-Klubprojekt GmbH, Nohlstraße 68, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Siegfried Beierlein, Tannenbergstr. 37 , 46045 Oberhausen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Hackenberg, Otto-Dibelius-Straße 16, 46045 Oberhausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird heute, am 29.06.2026, um 10:17 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 73/23
Amtsgericht Duisburg, 29.06.2026