Forderungsprüfung
P & I Paradise Island Entertainment Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Leinfelden-Echterdingen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur P & I Paradise Island Entertainment Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2023, Aktenzeichen 11 IN 427/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 427/19
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 725727
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 18.12.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von Sauna- und Wellnesseinrichtungen sowie die Darbietung von Unterhaltungsprogrammen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft übt keine genehmigungspflichtige Tätigkeit aus.
Veröffentlichungstext
11 IN 427/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
P & I Paradise Island Entertainment Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Svenja Schneider
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 725727
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Harald Martin, Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe, Gz.: 512/19L09 OL d27/d340-19
1. Die Prüfung der bis 07.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 07.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
P & I Paradise Island Entertainment Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Svenja Schneider
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 725727
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Harald Martin, Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe, Gz.: 512/19L09 OL d27/d340-19
1. Die Prüfung der bis 07.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 07.12.2023