Forderungsprüfung
P. Giovanella Holzbearbeitungs-GmbH
Elkenroth
Das Amtsgericht Betzdorf hat zur P. Giovanella Holzbearbeitungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 26/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 26/26
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 3276
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Be- und Verarbeitung von Holzerzeugnissen aller Art, die Herstellung von Transport- und Verpackungsmaterial aus Holz, die Ausführung von Spanplattenzuschnitten sowie der Vertrieb von Handelswaren aus; Holz und ähnlichen Erzeugnissen jeglicher Art. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen …
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 26/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Giovanella Holzbearbeitungs-GmbH, Weitefelder Straße (Am Weiher), 57578 Elkenroth (AG Montabaur, HRB 3276), vertr. d.: Mario Giovanella, 57520 Derschen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 02.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 02.10.2026