Sicherungsmaßnahme

P.D. Gesellschaft für interdisziplinäre Adipositastherapie mbH

Oberhausen

Das Amtsgericht Duisburg hat zur P.D. Gesellschaft für interdisziplinäre Adipositastherapie mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2025, Aktenzeichen 620 IN 2533/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2533/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 12689
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.10.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joachim C. Mohlitz
Stammkapital
25.600 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Durchführung von Gewichtsreduktionsprogrammen sowie die Schulung, Fortbildung und Weiterbildung in solchen Programmen und psychologischer Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2533/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12689 eingetragenen P.D. Gesellschaft für interdisziplinäre Adipositastherapie mbH, Bahnhofstraße 62, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Duchcik, Gustav-Hertz-Straße 26, 46487 Wesel

ist am 24.10.2025, um 14:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 2533/25
Amtsgericht Duisburg, 24.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten