Sicherungsmaßnahme
Ottoman Köln GmbH
Frechen
Das Amtsgericht Köln hat zur Ottoman Köln GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 70j IN 71/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 71/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 117770
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sebastian Kindel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117770 eingetragenen Ottoman Köln GmbH, Bertha-von-Suttner-Str. 2, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kayhan Michael Ahmet Behiar, Bertha-von-Suttner-Straße 2, 50226 Frechen
Geschäftszweig: der Betrieb, die Vermietung, Verpachtung, Kauf und die Beteiligung von bzw. an Shisha-Bars, Gastronomie-, Kiosk-Getränkeabholmärkten und Getränkehandelsbetrieben jeglicher Art.
ist am 20.10.2026, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 71/26
Amtsgericht Köln, 20.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117770 eingetragenen Ottoman Köln GmbH, Bertha-von-Suttner-Str. 2, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kayhan Michael Ahmet Behiar, Bertha-von-Suttner-Straße 2, 50226 Frechen
Geschäftszweig: der Betrieb, die Vermietung, Verpachtung, Kauf und die Beteiligung von bzw. an Shisha-Bars, Gastronomie-, Kiosk-Getränkeabholmärkten und Getränkehandelsbetrieben jeglicher Art.
ist am 20.10.2026, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 71/26
Amtsgericht Köln, 20.10.2026