Insolvenzbekanntmachung
Otto Klein GmbH
Münchweiler
Das Amtsgericht Pirmasens hat zur Otto Klein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 113/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 113/25
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 32058
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 113/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Otto Klein GmbH, Fritz-Claus-Straße 1, 66981 Münchweiler (AG Zweibrücken, HRB 32058), vertr. d.: Karl Klein, als GF der Otto Klein GmbH, Römerstraße 25, 66981 Münchweiler, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 28.09.2026, 09:00 Uhr, Zimmer 16, Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
dem Abschluss eines Vergleichs mit dem alleinigen Geschäftsführer und (mittelbaren) Gesellschafters Karl Klein, wonach sich dieser - zur Abgeltung jeglicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen ihn - verpflichtet, einen Betrag von 5.000 € an diese zu zahlen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Pirmasens, 08.09.2026
Montag, 28.09.2026, 09:00 Uhr, Zimmer 16, Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
dem Abschluss eines Vergleichs mit dem alleinigen Geschäftsführer und (mittelbaren) Gesellschafters Karl Klein, wonach sich dieser - zur Abgeltung jeglicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen ihn - verpflichtet, einen Betrag von 5.000 € an diese zu zahlen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Pirmasens, 08.09.2026