Sicherungsmaßnahme
OTIUM CONSULT GmbH
Bad Schandau OT Krippen
Das Amtsgericht Dresden hat zur OTIUM CONSULT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 532 IN 831/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 831/26
- Registerbezug
- Dresden, HRB 46560
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 18.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 831/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OTIUM CONSULT GmbH, OT Krippen Bächelweg 8, 01814 Bad Schandau, Amtsgericht Dresden , HRB 46560
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wolf
- wurde am 15.05.2026 um 13:10 Uhr Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Telefax 0351 47782 44, Website www.tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 532 IN 831/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OTIUM CONSULT GmbH, OT Krippen Bächelweg 8, 01814 Bad Schandau, Amtsgericht Dresden , HRB 46560
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wolf
- wurde am 15.05.2026 um 13:10 Uhr Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Telefax 0351 47782 44, Website www.tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.