Insolvenzbekanntmachung
Oswald Schleicher GmbH & Co. KG
Urspringen
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Oswald Schleicher GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2025, Aktenzeichen IN 133/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 133/25
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 9744
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.11.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 133/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Oswald Schleicher GmbH & Co. KG, Hauptstraße 2a, 97645 Ostheim-Urspringen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Oswald Schleicher Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schleicher Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9744
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 87/25
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur freihändigen Verwertung des massezugehörigen Miteigentumsanteils am Grundbesitz FlNr. 727, vorgetragen im Teileigentumsgrundbuch von Urspringen, Band 34, Blatt 993 zu einem Kaufpreis von 35.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.12.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 14.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Oswald Schleicher GmbH & Co. KG, Hauptstraße 2a, 97645 Ostheim-Urspringen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Oswald Schleicher Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schleicher Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9744
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fischer Volker D., Würzburger Straße 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, Gz.: 87/25
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur freihändigen Verwertung des massezugehörigen Miteigentumsanteils am Grundbesitz FlNr. 727, vorgetragen im Teileigentumsgrundbuch von Urspringen, Band 34, Blatt 993 zu einem Kaufpreis von 35.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.12.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 14.11.2025