Sicherungsmaßnahme
Ostendorf Agrarservice & Transporte GmbH & Co. KG
Garrel
Das Amtsgericht Cloppenburg hat zur Ostendorf Agrarservice & Transporte GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2019, Aktenzeichen 9 IN 72/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cloppenburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 72/19
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 204550
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.07.2019
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Simone Schrandt-Schlüter
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
9 IN 72/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ostendorf
Agrarservice & Transporte GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel (AG
Oldenburg, HRA 204550), vertr. d.: 1. Ostendorf Agrarservice Verwaltungs GmbH,
Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel, (Gesellschafterin), 2. Horst Ostendorf,
Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2019 um 11:30
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Simone Schrandt-Schlüter, Hagenstraße 16, 49661 Cloppenburg,
Tel.: 04471/94 22 30, Fax: 04471/94 22 94 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg,
Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.07.2019
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Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Agrarservice & Transporte GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel (AG
Oldenburg, HRA 204550), vertr. d.: 1. Ostendorf Agrarservice Verwaltungs GmbH,
Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel, (Gesellschafterin), 2. Horst Ostendorf,
Gutenbergstr. 12, 49681 Garrel, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2019 um 11:30
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Simone Schrandt-Schlüter, Hagenstraße 16, 49661 Cloppenburg,
Tel.: 04471/94 22 30, Fax: 04471/94 22 94 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg,
Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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