Sicherungsmaßnahme

Ost B UG (haftungsbeschränkt)

Ense

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Ost B UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.11.2023, Aktenzeichen 21 IN 129/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 129/23
Registerbezug
Arnsberg, HRB 14786
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.11.2023
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Ulrich Zerrath
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
10.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ankauf und Verkauf sowie Verwaltung von Immobilien und Grundstücken aller Art

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 129/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14786 eingetragenen Ost B UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 51, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schmöle, Ferdinand-Strahl-Straße 60, 41061 Mönchengladbach

Rechtsanwalt Christian Gloria, Rolandstraße 9, 45128 Essen,
Verfahrensbevollmächtigter

ist am 22.11.2023, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

21 IN 129/23
Amtsgericht Arnsberg, 22.11.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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