Insolvenzbekanntmachung
Ortho-Medical GmbH
Dürbheim
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Ortho-Medical GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 2 IN 258/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 2 IN 258/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 460656
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 08.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1997
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vertrieb von Implantaten sowie sämtlichen dazugehörenden Instrumenten und Geräten
Veröffentlichungstext
2 IN 258/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ortho-Medical GmbH, Hauptstraße 5, 78589 Dürbheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dietmar Kapp und Michael Kapp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 460656
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zum Kauf- und Übernahmevertrag vom 30.01.2026
2. Zustimmung zur Durchführung von Prozessen und zum Abschluss von Vergleichen (insbesondere im Rahmen etwaiger Anfechtungsansprüche §§ 143, 129 ff InsO, von Forderungsanmeldungen sowie etwaiger Streitigkeiten im Rahmen des Debitoreneinzugs).
3. Zustimmung zur Beauftragung der Erstellung von Jahresabschlüssen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 04.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ortho-Medical GmbH, Hauptstraße 5, 78589 Dürbheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dietmar Kapp und Michael Kapp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 460656
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zum Kauf- und Übernahmevertrag vom 30.01.2026
2. Zustimmung zur Durchführung von Prozessen und zum Abschluss von Vergleichen (insbesondere im Rahmen etwaiger Anfechtungsansprüche §§ 143, 129 ff InsO, von Forderungsanmeldungen sowie etwaiger Streitigkeiten im Rahmen des Debitoreneinzugs).
3. Zustimmung zur Beauftragung der Erstellung von Jahresabschlüssen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 04.05.2026