Sicherungsmaßnahme

ORR GmbH

Kamp-Lintfort

Das Amtsgericht Kleve hat zur ORR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2025, Aktenzeichen 34 IN 3/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 3/25
Registerbezug
Kleve, HRB 15793
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.02.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Mark Steh

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 3/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15793 eingetragenen ORR GmbH, Max-Planck-Straße 15a, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kurz, Max-Planck-Straße 15a, 47475 Kamp-Lintfort

ist am 10.02.2025, um 15:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

34 IN 3/25
Amtsgericht Kleve, 10.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme