Sicherungsmaßnahme
ORR GmbH
Kamp-Lintfort
Das Amtsgericht Kleve hat zur ORR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2025, Aktenzeichen 34 IN 3/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 34 IN 3/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 15793
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 3/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15793 eingetragenen ORR GmbH, Max-Planck-Straße 15a, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kurz, Max-Planck-Straße 15a, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 10.02.2025, um 15:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 3/25
Amtsgericht Kleve, 10.02.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15793 eingetragenen ORR GmbH, Max-Planck-Straße 15a, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Kurz, Max-Planck-Straße 15a, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 10.02.2025, um 15:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 3/25
Amtsgericht Kleve, 10.02.2025