Sicherungsmaßnahme

ORM Sanitätshaus Orthopädie & Rehamed GmbH

Bünde

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ORM Sanitätshaus Orthopädie & Rehamed GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2025, Aktenzeichen 43 IN 765/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 765/25
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 8302
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.08.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frank W. Stroot
Im Handelsregister seit
1989
Stammkapital
38.346,89 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel und die Entwicklung von Sanitätsartikeln, Laborbedarf und von orthopädie-, reha- und medizintechnischen Heil- und Hilfsmitteln.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 765/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8302 eingetragenen ORM Sanitätshaus Orthopädie & Rehamed GmbH, Holzhauser Str. 9, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tönnies

Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel und die Entwicklung von Sanitätsartikeln.

ist am 28.08.2025, um 10:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 765/25
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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