Insolvenzbekanntmachung

Orange Immobilien GmbH

Bestwig

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Orange Immobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 52 IN 11/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 11/24
Registerbezug
Arnsberg, HRB 11347
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 11/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11347 eingetragenen Orange Immobilien GmbH, Nierbachtal 8, 59909 Bestwig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anton Johan Rudolf Houterman, Nierbachtal 8, 59909 Bestwig

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Simone Kraege-Maas, Clemens-August-Str. 10a, 59821 Arnsberg

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 17.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 900,63 EUR bei der Zahlstelle Arnsberg, Postbank IBAN DE76440100460000006467 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 11/24
Amtsgericht Arnsberg, 30.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens