Sicherungsmaßnahme

ORANGE COUNCIL GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur ORANGE COUNCIL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.07.2024, Aktenzeichen 67g IN 204/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 204/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 135260
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
18.07.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christian Dawe

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 204/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135260 eingetragenen ORANGE COUNCIL GmbH, Dorotheenstraße 49, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Geyer und Herrn Michael Barche,

Geschäftszweig: der Betrieb einer Agentur für Kommunikation und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten

ist am 17.07.2024, um 18:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Burchardstr. 13 , 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 204/24
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme