Sicherungsmaßnahme

Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH

Wiesbaden

Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2020, Aktenzeichen 10 IN 307/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 307/20
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30812
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
16.12.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Michael Hirner
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 307/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Opus
Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185
Wiesbaden, vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden,
(Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden,
(Geschäftsführer), ist am 16.12.2020 um 12:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner,
Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.:
0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 16.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme