Sicherungsmaßnahme
OptiMize Solutions GmbH
Kaiserslautern
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur OptiMize Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2025, Aktenzeichen 1 IN 181/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 181/25
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRB 33832
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 18.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Montage, Inbetriebnahme, Prüfung, Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen in verschiedenen Gewerken sowie die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen und Hausmeisterservice.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
1 IN 181/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OptiMize Solutions GmbH, Mailänder Straße 2, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33832), vertr. d.: 1. Paul Norbert Eifler, Bachstraße 5, 67697 Otterberg, (Gesellschafter), 2. Christian Kratz, Mozartstraße 40, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.10.2025 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 17.11.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 17.11.2025