Forderungsprüfung
Optik Lübbe GmbH
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur Optik Lübbe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 162 IN 85/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 85/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 13051
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 13051 eingetragenen Optik Lübbe GmbH, Gahlenerstr. 276 A, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Lothar Lübbe, Gahlenerstr. 276 A, 46282 Dorsten
wird festgestellt:
Mit Eröffnung des Verfahrens am 30.06.2026 ist die Abhaltung des Berichts- und Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 5 InsO).
Als Stichtag wurde der 31.08.2026 bestimmt.
Erklärungen bzw. Stellungnahmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des schriftlichen Termins sind durch die Gläubiger bis zum Stichtag nicht bei Gericht eingegangen.
Es wird festgestellt, dass die öffentliche Bekanntmachung des Stichtags und der Fristen nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Der Stichtag und die Anmeldefristen sind daher neu zu bestimmen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.10.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Eröffnungsbeschluss, der inzwischen ordnungsgemäß veröffentlicht worden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 85/26
Amtsgericht Essen, 07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 13051 eingetragenen Optik Lübbe GmbH, Gahlenerstr. 276 A, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Lothar Lübbe, Gahlenerstr. 276 A, 46282 Dorsten
wird festgestellt:
Mit Eröffnung des Verfahrens am 30.06.2026 ist die Abhaltung des Berichts- und Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 5 InsO).
Als Stichtag wurde der 31.08.2026 bestimmt.
Erklärungen bzw. Stellungnahmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des schriftlichen Termins sind durch die Gläubiger bis zum Stichtag nicht bei Gericht eingegangen.
Es wird festgestellt, dass die öffentliche Bekanntmachung des Stichtags und der Fristen nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Der Stichtag und die Anmeldefristen sind daher neu zu bestimmen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.10.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Eröffnungsbeschluss, der inzwischen ordnungsgemäß veröffentlicht worden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 85/26
Amtsgericht Essen, 07.09.2026