Aufhebung des Verfahrens
Opti-Wohnwelt Schwaab GmbH
Niederlauer
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Opti-Wohnwelt Schwaab GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2025, Aktenzeichen IN 149/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 149/24
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 7219
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 26.075,89 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Möbeln, Küchen und Einrichtungsgegenständen aller Art, auch kunstgewerblichen Gegenständen, Beleuchtungsartikeln und Bauelementen sowie der Betrieb von Möbelhandelsgeschäften.
Veröffentlichungstext
IN 149/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opti-Wohnwelt Schwaab GmbH, Industriestraße 5, 97618 Niederlauer, vertreten durch die Geschäftsführer Föst Michael und Föst Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 7219
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: 734/2024
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird durch den Sachwalter überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Das Amt des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 22.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opti-Wohnwelt Schwaab GmbH, Industriestraße 5, 97618 Niederlauer, vertreten durch die Geschäftsführer Föst Michael und Föst Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 7219
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: 734/2024
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird durch den Sachwalter überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Das Amt des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 22.12.2025