Forderungsprüfung
Opti-Wohnwelt Müller Gm,bH & Co. KG
Niederlauer
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Opti-Wohnwelt Müller Gm,bH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2025, Aktenzeichen IN 148/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 148/24
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 9939
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.05.2025
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
IN 148/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opti-Wohnwelt Müller GmbH & Co. KG, Industriestraße 5, 97618 Niederlauer, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Opti-Wohnwelt Müller Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Föst Michael und Föst Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9939
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: 734/2024
1. Die Prüfung der bis 30.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 08.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Opti-Wohnwelt Müller GmbH & Co. KG, Industriestraße 5, 97618 Niederlauer, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Opti-Wohnwelt Müller Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Föst Michael und Föst Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9939
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, Gz.: 734/2024
1. Die Prüfung der bis 30.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 08.05.2025